Immobilienwertermittlungen
- Wertgutachten für Grundstücke und Gebäude (Wohn- und Gewerbeimmobilien)
- Kauf- und Verkaufsempfehlungen
Architekturleistungen
- Leistungsphasen 1-8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- Entwurfsplanung, Genehmingungsplanung, Ausführungsplanung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauüberwachung
- Baubegleitende Qualitätskontrolle bei noch nicht fertig gestellten Häusern und Wohnungen
Wir betreuen Ihr Wohnbauvorhaben bis zur Endabnahme. Rechtlich gesehen ist die Abnahme einer der wichtigsten Schritte beim Hausbau. Erkennt der Bauherr eine fehlerhafte Fertigstellung an, so besteht für Ihn nach der Abnahme, eine sogenannte Beweispflicht. Das heißt, es reicht nicht mehr Mängel nur einfach aufzuzeigen und eine Ausbesserung zu verlangen. Der Bauherr muß nun beweisen, daß der beauftragte Bauunternehmer für die Fehler verantwortlich ist.
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